SchenkSchein mit einmaligen und fairem Preismodel!

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SchenkSchein ändert sein Preismodel! Ab dem 01.01.2015 zahlen Kunden nicht mehr automatisch den Preis Ihres gebuchten Pakets, sondern nur wenn Sie wirklich Gutscheine über Ihre Homepage, Facebook oder die SchenkSchein – Seite verkaufen. Das heißt für Sie: Verkaufen Sie im Februar keinen Gutschein, so wird Ihnen von SchenkSchein für diesen Monat kein Geld in Rechnung gestellt. Wenn Sie einen Gutschein verkaufen, bezahlen Sie den Monatsbeitrag. Sollte der Gutscheinverkauf also einmal stocken, müssen Sie sich keine Sorgen zu machen.

Wir möchten Ihnen nicht nur für Ihren Gutscheinverkauf ein individuelles Model bieten, sondern auch ein flexibles Preismodel, was sich Ihnen und dem Kaufverhalten Ihrer Kundschaft anpasst.

Der perfekte Zeitpunkt also, um das SchenkSchein Gutscheinsystem zu nutzen. Integrieren Sie Schenkschein auf Ihrer Homepage und Ihrer Facebook-Seite und nutzen Sie zusätzlich die Schenkschein-Plattform um Gutscheine für Ihr Unternehmen zu verkaufen. Sollten Sie keine Gutscheine verkaufen, so entstehen für Sie keinerlei Kosten.

 

Die Sache mit den Gutscheinfristen

Verbraucherschutzbestimmungen sind nicht nur für den Kunden wichtig. Auch der Händler muss genau wissen wie er mit seinen verkauften Gutscheinen umzugehen hat! Besonders bei dem Punkt “Einlösefrist” gibt es oft eine große Unsicherheit auf beiden Seiten. Dabei gilt es Verschiedenes zu beachten:

  1. Die Einlösefrist darf nicht zu knapp bemessen sein. Ist der Gutschein nicht an eine bestimmte Veranstaltung gebunden, ist eine Frist von unter einem Jahr nicht erlaubt.
  2. Ist die Einlösefrist überschritten, ist kein Händler dazu verpflichtet den Gutschein noch einzulösen. Allerdings muss der Aussteller bis zu drei Jahre nach Ablauf den Geldwert des Gutscheins erstatten. Er darf dabei bis zu 20 Prozent des entgangenen Gewinns einbehalten.
  3. Wird auf dem Gutschein kein Ablaufdatum eingetragen, so verfällt dieser drei Jahre nach Ausstellung.
  4. Händler sind nicht dazu verpflichtet den Gutscheinwert in Bar auszuzahlen.
  5. Auch wenn der Beschenkte auf dem Gutschein namentlich erwähnt wird, ist der nicht zwangsläufig an diese bestimmte Person gebunden.

Optimal ist es natürlich wenn, die Einlösebedingungen seitens des Ausstellers klar und deutlich kommuniziert werden. Dann gibt es später auch keine böse Überraschungen!Herz, Klee

Quellen:

 http://hallespektrum.de/nachrichten/vermischtes/geschenkgutscheine-zu-weihnachten-tipps-der-verbraucherzentrale-halle/125081/

http://verbraucherfenster.hessen.de/irj/VF_Internet?rid=HMULV_15/VF_Internet/sub/91b/91b4a9fb-f39f-d114-fbf1-b144e9169fcc,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm

Lieber Gutschein als Krawatte!

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Deutsche Arbeitnehmer fühlen sich von Ihren Vorgesetzten oft nicht genügend wertgeschätzt. Nur 34 Prozent der Angestellten bekamen 2013 ein Geschenk oder eine Sonderzahlung vom Chef. Ein kleines Present zu Weihnachten erfreut also die Mitarbeiter und steigert die Motivation. Aber es geht nicht nur um das “Ob?”, sondern auch um das “Was?”.

Zu den unbeliebten Geschenken gehören übrigens ausgerechnet die von den Chefs gerne verteilten Kugelschreiber, Krawatten oder Blumensträuße. Die Umfrage zeigt deutlich: Der Tank- oder Parfümgutschein macht den Mitarbeitern deutlich mehr Freude. Gerade, weil sie bei den Sonderzahlungen selbst entscheiden können, wie sie das Geld investieren möchten.

Wirtschaftswoche, 19.11.2014

Der Gutschein als “flexible Wertschätzung” also. Doch nicht nur der Angestellte freut sich über einen Gutschein. Auch die Unternehmen profitieren. Geschenkgutscheine fallen unter die sozial – & lohnsteuerfreien Sonderzahlungen. Es entstehen als keine zusätzlichen Kosten für die Firma!

Um so wichtiger, dass Unternehmen die Möglichkeit bieten schnell und einfach Gutscheine zu verkaufen, so das Chefsfs Ihren Mitarbeiter noch schnell eine Freude machen können! Also besser vorbereitet sein mit dem Geschenkgutscheinsystem von SchenkSchein! Auch bei größeren Bestellungen bekommen Sie so keine Probleme bei Abwicklung und Versand.

 

Quelle: http://www.wiwo.de/erfolg/management/weihnachtsgeschenke-vom-chef-mitarbeiter-wuenschen-sich-anerkennung-zur-not-als-gutschein/11000110.html

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